Aktuelles aus der Stadtratsfraktion

Stadtrat 28.01.2021

Ein Schwerpunkt der Stadtratssitzung war der Antrag der AfD Fraktion zur Änderung der Elternbeitragsatzung welche im September 2020 einstimmig beschlossen worden war.

Unter dem Eindruck der Coronakrise wurde im Antrag gefordert im & 6 der Elternbeitragssatzung im Absatz 3 nach dem zweiten Satz folgendes einzufügen: Bei einer Schließung von insgesamt mehr als einem Monat im Kalenderjahr besteht ein Anspruch zur Minderung bzw. auf Wegfall des Elternbeitrages

Im Punkt 2. sollte die Stadtverwaltung aufgefordert werden den finanziellen Ausfall  beim Verursacher, im aktuellen Fall beim Freistaat Sachsen bzw. beim Bund einzufordern.

Die Stadtverwaltung  Flöha verwies in ihrer Stellungnahme sinngemäß darauf hin, das eigentlich diese Forderungen in der aktuellen Satzung schon enthalten wäre. Zum Punkt 2 führte sie an, das eine Forderung nach Kurzarbeit des Personals der Einrichtung tarifrechtlich nicht möglich wäre. Die Stadtverwaltung verwies weiter darauf hin, das bei Annahme des Antrages, der Stadt erhebliche Risiken finanzieller Art entstehen würden da die Stadt sich verpflichten würde die Einnahmerisiken auf sich zu nehmen und das Land Sachsen damit entlastet wäre. Die Stadtverwaltung forderte auf diesen Antrag abzulehnen.

In der Fraktion der Linken im Stadtrat gab es zum Antrag teilweise unterschiedliche Auffassungen. Zustimmung fand die Intention des Antrages im Punkt 1, zu verhindern das die Eltern mehr als einen Monatsbeitrag im Jahr zahlen müssen wenn die Einrichtung längere Zeit oder mehrere male geschlossen wird. Das ist auch aus unserer Sicht nicht zu verantworten. Durchaus Widerspruch fand auch die Stellungnahme der Verwaltung wo darauf verwiesen wurde das alles in der Satzung schon geregelt sei. Wir finden unter dem Eindruck der Pandemie das hier im Sinne der Eltern Rechtssicherheit geschaffen werden sollte. Trotzdem lehnte die Fraktion DIE LINKE den Antrag ab. Der Fraktion erschienen die Risiken für die Stadt so wie der Antrag formuliert ist, zu hoch. Die Fraktion war der Meinung das das Anliegen des Antrages weiter von aktuellen Interesse ist und deshalb verfolgt werden sollte. Unter dem Gesichtspunkt das die Interessen der Eltern und der Stadt Berücksichtigung finden sollten. Dies käme zum Beispiel in einer Satzungsänderung zum Ausdruck, welche sich an die Elternbeitragssatzung der Stadt Freiberg anlehnt.

Dort verwendet man folgende Formulierung:

Satzung Freiberg

(3) Krankheit, Kur, Urlaub und anderes Fernbleiben des betreuten Kindes führen bei laufendem Betreuungsvertrag nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages. Freiberger Stadtrecht 5./2.1. Seite 5 Stand: 99. Erg. Juli 2020 Gleiches gilt für zeitweise Schließungen der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle, welche die Dauer von einem Monat nicht überschreiten. Ausnahmen hiervon kann der Stadtrat beschließen. Auf Antrag werden dann anteilig die Elternbeiträge erstattet, sofern kein Fall nach Satz 1 vorliegt. Für die Ermittlung der Höhe des Erstattungsbetrages werden für jeden Ausfall – bzw. Schließtag der jeweiligen Einrichtung 1/21 des jeweiligen monatlichen Elternbeitrages zugrunde gelegt.

Wir setzen und dafür ein, das die Satzung eine Präzisierung erfährt. Dies ist in der Zukunft zu kontrollieren